AGB Einferienhausmieten.com

Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Identität des Unternehmers
Artikel 3 – Anwendbarkeit
Artikel 4 – Angebot & Preise
Artikel 5 – Widerrufsrecht
Artikel 6 – Reservierung und Vertrag
Artikel 7 – Zahlung und weitere Abwicklung
Artikel 8 – Kaution
Artikel 9 – Stornierung
Artikel 10 – Haftung
Artikel 11 – Aufenthalt und Pflichten des Mieters und Mitmieters
Artikel 12 – Haftung des Mieters
Artikel 13 – Beschwerden
Artikel 14 – Streitigkeiten
Artikel 15 – Schlussbestimmung

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a. Verwalter
Diejenige Person, die im Namen des Hauseigentümers eines Ferienhauses Verwaltungsaufgaben übernimmt.

b. Zusatzkosten
Kosten für lokale Dienstleistungen, örtlich von oder im Auftrag der Behörden festgelegte Abgaben (Kurtaxe) sowie sonstige Kosten, die nicht Teil des Nettomietbetrags sind.

c. Externe Einrichtungen
Einrichtungen und Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks des Ferienhauses. Darunter fallen unter anderem Tennisplätze, Schwimmbäder, Spielplätze und Sporteinrichtungen.

d. Hauseigentümer
Die natürliche oder juristische Person, die Ospité beauftragt hat, das Ferienhaus im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung und Risiko des Hauseigentümers, an Mieter zu vermieten.

e. Mieter
Die Person, die ein Ferienhaus aus dem Angebot von Ospité mietet oder mieten möchte.

f. Mietvertrag
Der Vertrag zwischen Ospité und dem Mieter, einschließlich der Mietbedingungen.

g. Mietbedingungen
Die Mietbedingungen für Ferienhäuser, die Teil des Mietvertrags zwischen Ospité und dem Mieter sind.

h. Lokale Dienstleistungen
Dienstleistungen, die der Hauseigentümer – gegebenenfalls durch Vermittlung von Ospité – mit dem Mieter vereinbart und vor Ort erbringt. Dazu gehören unter anderem (aber nicht ausschließlich) die Nutzung vorhandener Boote, (Motor-)Fahrzeuge und (elektrischer) Fahrräder, Reinigungsdienste, die Bereitstellung von Bettwäsche, Kaminholz, Gas und Energie etc.

i. Mitmieter
Die Person, die zusammen mit dem Mieter im Ferienhaus übernachtet.

j. Ferienhaus
Das Mietobjekt in jeglicher Form und unter jeglicher Bezeichnung, das vom Hauseigentümer in der Vereinbarung angegeben wird, einschließlich aller (un)beweglichen Sachen, die sich auf dem Grundstück des Hauseigentümers befinden oder sich bei Beginn des Mietzeitraums dort befunden haben, mit Ausnahme von (Gegenständen für) Lokale Dienstleistungen.

k. Ospité
Ospité B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer: 94270686, mit Sitz an der Hanzeweg 25, 3771 NG – Barneveld.

l. Widerrufsrecht
Die Möglichkeit des Mieters, innerhalb einer Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten (das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen – siehe Artikel 5).

Artikel 2 – Identität des Unternehmers

Name des Unternehmers
Ospité B.V. Handelnd unter den Namen/Namen:

einferienhausmieten.com, eenhuisjehuren.nl, eenvakantiehuisje.nl, vakantieveluwe.com …

Geschäftsanschrift
Hanzeweg 25, 3771 NG – Barneveld

Kontaktangaben
Telefonnummer: (+31) 0 85 800 8834
E-Mail-Adresse: info@eenvakantiehuisje.nl

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr

Weitere Angaben
KvK-Nummer: 94270686
USt-Nummer: NL855596478B01

Artikel 3 – Anwendbarkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen

1. Diese Mietbedingungen finden auf alle Angebote und Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen von Ospité an einen Mieter Anwendung. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen, Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, sofern und soweit diese von Ospité schriftlich und ausdrücklich bestätigt wurden.

Artikel 4 – Angebot & Preise

Freibleibend und widerrufbar
Ein Angebot von Ospité kann zurückgenommen oder geändert werden, solange das Angebot nicht angenommen wurde. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot erwähnt.

Offensichtliche Fehler
2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für Ospité nicht bindend.

Beschreibung des Angebots
3. Der Mieter erklärt, die Beschreibung des Angebots von Ospité, insbesondere die Beschreibung des Ferienhauses, zur Kenntnis genommen zu haben und verlangt keine zusätzliche Beschreibung.

Preise
4. Die Preise verstehen sich stets inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Kosten für eine (nicht verpflichtende) Reiserücktritts- und/oder Reiseversicherung. Zusatzkosten werden gesondert aufgeführt.

Preisanpassung bei Angeboten mit bestimmter Gültigkeitsdauer
5. Hat das Angebot eine bestimmte Gültigkeitsdauer, so werden die angebotenen Preise nur in Zusammenhang mit Änderungen der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhöht.

Preiserhöhung nach Vertragsabschluss
6. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind (nur) zulässig, wenn sie auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen basieren.

Artikel 5 – Widerrufsrecht

1. Das Widerrufsrecht (die Möglichkeit des Mieters, innerhalb einer Bedenkzeit kostenlos vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten) ist bei den Dienstleistungen von Ospité ausgeschlossen. Insbesondere sind Dienstleistungen zur Bereitstellung von Unterkünften, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist und nicht für Wohnzwecke, vom Widerrufsrecht ausgenommen. Eine Buchung einer Ferienwohnung kann vom Mieter daher nicht widerrufen werden. Allerdings hat der Mieter gemäß Artikel 9 die Möglichkeit, unter Einhaltung der Stornierungsgebühr zu stornieren.

Artikel 6 – Reservierung und Vertrag

Zustandekommen des Vertrags
1. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Bestimmungen in Absatz 3 – in dem Moment zustande, in dem der Mieter das Angebot annimmt und die Bedingungen erfüllt.

Verfügbarkeitsprüfung
2. Ospité überprüft nach Erhalt der Reservierung die Verfügbarkeit beim Hauseigentümer.

Prüfung des Mieters
3. Ospité kann sich – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – über die Zahlungsfähigkeit des Mieters sowie alle anderen für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags relevanten Umstände informieren. Hat Ospité aufgrund dieser Prüfung berechtigte Gründe, den Vertrag nicht zu schließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder die Durchführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.

Reservierungsbestätigung
4. Wenn Ospité die Reservierung bearbeitet, erhält der Mieter so schnell wie möglich eine Reservierungsbestätigung, per Post oder E-Mail.

5. Hat der Mieter zwei Tage nach der Reservierung noch keine Bestätigung oder Ablehnung erhalten, muss er Kontakt mit Ospité aufnehmen.

Prüfung der Bestätigung durch den Mieter
6. Zum Zweck einer ordnungsgemäßen Buchung und zur Vermeidung von Missverständnissen bittet Ospité den Mieter, die Reservierungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und eventuelle Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt an Ospité zu melden.

Änderungen
7. Wünscht der Mieter nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen vorzunehmen, ist Ospité nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. Es liegt im freien Ermessen von Ospité und dem Hauseigentümer, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Änderungen akzeptiert werden. Akzeptiert Ospité die Änderungen, kann Ospité dem Mieter die tatsächlichen Änderungskosten in Rechnung stellen. Diese betragen mindestens 25 Euro als Bearbeitungsgebühr.

Bedingung – Erholungszweck
8. Der Vertrag zwischen Ospité und dem Mieter bezieht sich auf die Anmietung eines oder mehrerer Ferienhäuser, die naturgemäß von kurzer Dauer ist. Eine Anmietung eines Ferienhauses für mehr als drei Monate und für nicht-rekreative Zwecke ist nicht gestattet und bildet einen Grund für die sofortige Auflösung des Mietvertrags, Räumung und Verweigerung des (weiteren) Zugangs zum Ferienhaus.

Präferenzen
9. Präferenzen (Wünsche) müssen gleichzeitig mit dem Auftrag zur Reservierung bei Ospité angegeben werden. Präferenzen können niemals garantiert werden und dürfen nicht als Bedingung geltend gemacht werden.

Mieter mindestens 18 Jahre alt
10. Zur Buchung eines Ferienhauses muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Reservierungen von Personen unter dieser Altersgrenze sind nicht gültig.

Bedingungen für den Mieter
11. Ospité akzeptiert keine Studenten, Studentenvereinigungen oder Junggesellenabschiede. In speziellen Fällen kann hiervon unter besonderen Bedingungen abgewichen werden.

Zusatzkosten, lokale Dienstleistungen und externe Einrichtungen
12. Alle Zusatzkosten, lokalen Dienstleistungen und externen Einrichtungen, die über Ospité gebucht werden, sind Teil des Mietvertrags. Die Abwicklung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Abwicklung über Ospité: Zusatzkosten und Dienstleistungen werden über Ospité gebucht und bezahlt. In diesem Fall zieht Ospité die Zahlung im Namen des Hauseigentümers oder eines Dritten ein und leitet sie an die betreffende Partei weiter.
  • Direkte Zahlung an den Hauseigentümer: Zusatzkosten und Dienstleistungen werden über Ospité gebucht, aber die Zahlung erfolgt direkt vom Mieter an den Hauseigentümer oder eine Drittpartei. Ospité vermittelt in diesen Fällen lediglich bei der Buchung dieser Dienstleistungen und ist nicht für die Zahlungsabwicklung verantwortlich.

Ospité übernimmt in jedem Fall keine Verantwortung für die Ausführung lokaler Dienstleistungen und externer Einrichtungen. Die Nutzung von Booten, (Motor-)Fahrzeugen, Fahrrädern und anderen Zusatzleistungen ist nie standardmäßig im Mietvertrag enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich über Ospité vereinbart.

Artikel 7 – Zahlung und weitere Abwicklung

Zahlungseingang
1. Die Zahlung der Miete darf vom Mieter ausschließlich an Ospité erfolgen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, diese Zahlung direkt an den Hauseigentümer oder Verwalter vorzunehmen, es sei denn, Ospité hat dem vorab schriftlich und ausdrücklich zugestimmt. Zusatzkosten werden, je nachdem was im Mietvertrag festgelegt wurde, von Ospité im Namen des Hauseigentümers eingezogen, sind vor Ort an den Hauseigentümer/Verwalter zu zahlen oder werden mit der Kaution verrechnet.

Anzahlung und Restzahlung
2. Der Mieter hat innerhalb von fünf Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des gesamten Mietbetrags (einschließlich der Zusatzkosten) sowie ggf. die vollen Reservierungskosten und die Kosten der eventuellen Reiserücktrittsversicherung zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Mietperiode beglichen sein.

Last-Minute
3. Liegen zwischen der Reservierung und dem Beginn der Mietperiode weniger als acht Wochen, ist der gesamte Betrag unverzüglich zu zahlen.

Zahlung per Bank, iDeal oder Kreditkarte
4. Die Zahlung kann per Banküberweisung, via iDeal oder per Kreditkarte erfolgen. Als Datum der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag auf dem Bankkonto von Ospité gutgeschrieben wird.

Zahlungsnachweis
5. Auf Verlangen von Ospité hat der Mieter einen Zahlungsnachweis vorzulegen.

Nicht rechtzeitige Zahlung, Aussetzung der Vermietung
6. Wenn der Mietbetrag nicht zum vereinbarten Datum bei Ospité eingegangen ist, ist Ospité berechtigt, ihre Leistung auszusetzen und dem Mieter den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen. Der Mieter bleibt in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Artikel 8 – Kaution

1. Die Kaution ist bei Ankunft an der Ferienadresse an den Hauseigentümer oder Verwalter des Ferienhauses zu zahlen, sofern in der Reservierungsbestätigung nichts anderes festgelegt ist.

Verrechnung
2. In Absprache mit dem Hauseigentümer können die Zusatzkosten mit der Kaution verrechnet werden. Außerdem werden festgestellte Beschädigungen oder fehlende Gegenstände im oder am Ferienhaus mit der Kaution verrechnet.

Rückzahlung
3. Der verbleibende Restbetrag der Kaution wird dem Mieter vom Hauseigentümer oder Verwalter in bar zurückgezahlt oder andernfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Aufenthalt per Banküberweisung erstattet.

Artikel 9 – Stornierung

Stornierung durch den Mieter
1. Der Mieter kann den Vertrag schriftlich (einschließlich per E-Mail) stornieren. Dafür gelten folgende Regeln:

  • Bei Stornierung bis 56 Tage vor dem Anreisetag werden 30 % des Mietbetrags berechnet.
  • Bei Stornierung ab dem 56. Tag (einschließlich) bis zum Anreisetag sind 100 % des Mietbetrags fällig.

Eine Stornierung per E-Mail gilt erst, wenn Ospité den Eingang bestätigt hat.

Stornierung durch Ospité
2. Ospité behält sich das Recht vor, den Mietvertrag aufgrund besonderer oder persönlicher Umstände des Hauseigentümers zu stornieren. Wird der Mietvertrag aus diesen Gründen storniert, werden ausschließlich die an Ospité gezahlten Beträge erstattet. Weitergehende (Schadens-)Ersatzansprüche bestehen nicht.

Artikel 10 – Haftung

Inanspruchnahme des Hauseigentümers durch den Mieter
1. Sollte der Mieter oder ein Mitmieter infolge eines Mangels am Ferienhaus einen Schaden erleiden, wird dieser Anspruch zunächst außergerichtlich gegen den Hauseigentümer bzw. dessen Versicherung geltend gemacht.

2. Im Vertrag zwischen Ospité und dem Hauseigentümer ist zugunsten des Mieters vereinbart, dass der Mieter den Hauseigentümer direkt (vertraglich) in Anspruch nehmen kann, wenn dem Mieter aufgrund eines Mangels am Ferienhaus ein Schaden entsteht. Der Hauseigentümer kann zur Deckung von Personen- und Sachschäden eine Versicherung abschließen. Verfügt der Hauseigentümer über eine angemessene Versicherung, ist seine Haftung über den Versicherungsbetrag hinaus ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Versicherte Schäden und Schäden bei Ausübung eines Berufs oder Gewerbes
3. Die Haftung von Ospité für Schäden, gegen die sich der Mieter oder Mitmieter versichert hat (z. B. durch Abschluss einer Reise- und/oder Reiserücktrittskosten- oder Krankenversicherung), sowie die Haftung für Schäden, die der Mieter oder Mitmieter bei der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes erleidet (einschließlich Schäden durch verpasste Anschlüsse bzw. verspätetes Eintreffen), sind ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung auf maximal den Mietbetrag
4. Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten Ospité vorliegt, haftet Ospité für Schäden gegenüber dem Mieter und Mitmietern insgesamt höchstens bis zur Höhe des vom Mieter gezahlten Mietbetrags.

Haftungsausschluss über die Versicherungssumme hinaus
5. Die Haftung von Ospité für Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit diese die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von Ospité übersteigt.

Verjährung
Jeder Anspruch auf Schadensersatz des Mieters oder Mitmieters verjährt nach einem Jahr.

Artikel 11 – Aufenthalt und Pflichten des Mieters und Mitmieters

Ankunft
1. Nach seiner (An)Zahlung erhält der Mieter von Ospité eine Nachricht mit dem Namen und der Telefonnummer des Hauseigentümers oder Verwalters. Der Mieter vereinbart mit dem Hauseigentümer oder Verwalter den Ort und die Uhrzeit für die Schlüsselübergabe (in der Regel ab 15:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist). Am Abreisetag ist das Ferienhaus vor 10:00 Uhr zu verlassen, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

Bettwäsche
2. Für Bettwäsche wie Laken, Kissenbezüge, Geschirr- und Handtücher etc. hat der Mieter selbst zu sorgen. In einigen Fällen kann Bettwäsche gemietet werden oder sie ist im Preis inbegriffen. Mitunter ist der Erwerb von Bettwäsche verpflichtend. Dies wird in der Beschreibung oder Preisliste des Ferienhauses aufgeführt.

Abreise
3. Am Abreisetag muss das Ferienhaus besenrein hinterlassen werden, was zumindest Folgendes beinhaltet:

  • sämtliches Geschirr gespült,
  • Müllsäcke in der Mülltonne oder rechtzeitig mit der Müllabfuhr entsorgt,
  • Mülleimer mit einem sauberen Müllbeutel versehen,
  • Decken oder Bettdecken gefaltet am Fußende hingelegt,
  • Kühlschrank geleert und gereinigt,
  • alle Lebensmittel entfernt,
  • Boden gefegt.

Externe Einrichtungen
4. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Externe Einrichtungen nicht Bestandteil des Angebots. Weder Ospité noch der Hauseigentümer übernehmen Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand oder die Nutzung dieser Einrichtungen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Für die Nutzung dieser Einrichtungen können zusätzliche Kosten anfallen. Es kann außerdem vorkommen, dass Einrichtungen (vorübergehend) nicht verfügbar sind.

Anzahl der Personen
5. Das Ferienhaus darf von nicht mehr Personen genutzt werden, als in der Reservierungsbestätigung angegeben. Sollte festgestellt werden, dass sich dennoch mehr Personen im Haus aufhalten, ist der Hauseigentümer oder Verwalter berechtigt, dem Mieter und den Mitmietern den Zugang zu verweigern oder 50,00 EUR pro zusätzlicher Person und Nacht zu berechnen.

Haustiere
6. Das Mitbringen von Haustieren ist ohne schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Wird dennoch ein Haustier festgestellt, ist der Hauseigentümer oder Verwalter berechtigt, dem Mieter und/oder Mitmieter ohne weitere Vorwarnung den weiteren Zugang zum Ferienhaus zu verweigern.

Hausregeln
7. Der Mieter hat sich an die angemessenen Hausregeln des Hauseigentümers für das Ferienhaus zu halten. Diese sind im Ferienhaus einsehbar oder können auf Anfrage im Voraus zugesendet werden.

Pflichten der Mitmieter
8. Durch die Nutzung des Ferienhauses unterliegen die Mitmieter diesen Mietbedingungen und den Hausregeln. Der Mieter hat die Mitmieter darüber in Kenntnis zu setzen.

Artikel 12 – Haftung des Mieters

Mängel und Inspektion bei Ankunft
1. Bei der Ankunft muss der Mieter das Ferienhaus auf Mängel und Schäden kontrollieren. Mängel und Schäden sind unverzüglich dem Hauseigentümer oder Verwalter zu melden. Mängel und Schäden, die nicht am Ankunftstag gemeldet werden, gelten (außer es wird das Gegenteil bewiesen) als während der Mietperiode entstanden. Diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Meldung von Mängeln
2. Schäden, die während der Mietperiode entstehen, sind umgehend dem Hauseigentümer oder Verwalter zu melden.

Haftung für Schäden
3. Der Mieter haftet für alle Schäden im oder am Ferienhaus, die während der Mietperiode entstehen, einschließlich Schäden, die vom Mieter oder Mitmieter verursacht wurden. Der Mieter haftet außerdem für Folgeschäden, die mit Mängeln oder Beschädigungen des Ferienhauses zusammenhängen und während der Mietperiode entstanden sind, wie etwa entgangene Mieteinnahmen, Schäden im Zusammenhang mit Stornierungen oder Entschädigungen nachfolgender Mieter. Ospité empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer geeigneten Versicherung für diese Schäden.

Gesamtschuldnerische Haftung (Mieter und Mitmieter)
4. Mieter und Mitmieter haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Schäden gemäß Artikel 12 Absatz 3.

Regress durch Ospité oder Hauseigentümer
5. Sowohl Ospité als auch der Hauseigentümer sind berechtigt, die Erstattung der vom Hauseigentümer erlittenen Schäden gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

Artikel 13 – Beschwerden

Meldung von Beschwerden und Mängeln
1. Hat der Mieter begründete Beschwerden über Mängel am Ferienhaus und/oder über die Sauberkeit, muss er sich so schnell wie möglich an den Hauseigentümer oder Verwalter wenden. Dieser wird die Beschwerde prüfen und, falls sie berechtigt ist, nach Möglichkeit den Mangel beheben oder das Haus reinigen.

2. Wenn der Mieter bei seiner Ankunft im Ferienhaus Beschwerden hat, muss er diese am Anreisetag vor 19:00 Uhr melden. Hauseigentümer und Verwalter sind berechtigt, zu spät gemeldete Beschwerden nicht zu bearbeiten.

3. Der Mieter kann eine Beschwerde auch bei Ospité einreichen, entsprechend der auf der Homepage von Ospité aufgeführten Beschwerdeprozedur. Der Mieter ist gehalten, die Beschwerde so schnell wie möglich bei Ospité zu melden, wenn der Hauseigentümer oder Verwalter sie aus Sicht des Mieters nicht angemessen löst.

Eigenständige Reparatur durch den Mieter
4. Entscheidet sich der Mieter dafür, den Mangel selbst zu beheben oder das Ferienhaus selbst zu reinigen, kann er hierfür keinen Ersatz oder Nachlass verlangen.

Artikel 14 – Streitigkeiten

1. Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Ospité über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen über von Ospité zu erbringende oder erbrachte Dienstleistungen können sowohl vom Mieter als auch von Ospité dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt werden.

2. Vorzugsweise meldet der Mieter einen Streit zunächst schriftlich bei Ospité, damit Ospité die Möglichkeit hat, eine einvernehmliche Lösung anzubieten.

Artikel 15 – Schlussbestimmung

Rechte beteiligter Dritter
1. Alle in diesen Mietbedingungen festgelegten Bestimmungen, einschließlich Haftungsausschlüssen und -beschränkungen, können von Hauseigentümern, Verwaltern, Mitarbeitern von Ospité sowie von Ospité beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden.

Vertragsübertragung
2. Der Mieter kann seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nicht an Dritte übertragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Ungültige Bedingungen und salvatorische Klausel
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Die betreffende Bestimmung gilt dann als ersetzt durch eine gültige Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich wahrt.

Niederländisches Recht
4. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ospité und dem Mieter findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Gerichtsstand
5. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden, unbeschadet eines gegebenenfalls vorgesehenen Verfahrens vor einer Schlichtungsstelle.